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Widerrufsbelehrung

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann: Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns: MaBork Warenhandel Inh. Mario Bork – Marktstr. 12 – 78713 Schramberg – Telefon 07422-9899513 Telefax 07422 – 9899514 – info@mabork.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Ende der Widerrufsbelehrung Ausschluss des Widerrufsrechts Das Widerrufsrecht besteht 1. nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, 2. nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind, 3. nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass Sie Ihre Vertragserklärung telefonisch abgegeben haben, Allgemeine Hinweise 1. Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden. Diese Belehrung entspricht dem neuen vom Gesetzgeber bereitgestellten Muster für eine Widerrufsbelehrung vom 13.Juni 2014


Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1   Auftragsbestätigung
1) Der Liefervertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir nach Eingang einer Bestellung die Annahme schriftlich bestätigen. Soweit detaillierte, befristete Angebote abgegeben wurden, kommt der Vertrag durch Bestellung innerhalb der Frist zustande.
2) Für Umfang und Ausführung ist die Auftragsbestätigung bzw. Bestellung maßgebend. Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
3) Bei technischen Unterlagen, wie Zeichnungen, Beschreibungen, Leistungsangaben, Abbildungen und dergleichen, behalten wir uns Änderungen vor. Sämtliche technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Lieferanten und dürfen weder kopiert noch vervielfältigt werden, noch Dritten in irgendeiner Weise zur Kenntnis gebracht noch zur Anfertigung des Werkes oder von Bestandteilen verwendet werden. Sie dürfen für die Wartung und Bedienung benutzt werden, soweit sie von uns entsprechend gekennzeichnet worden sind.
4) Technische Unterlagen zu Angeboten, die nicht zu einer Bestellung führen, sind umgehend zurückzugeben.
5) Der Besteller hat uns auf die für seinen Betrieb besonders bestehenden gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferung, die Montage, den Betrieb sowie auf Krankheits- und Unfallverhütung beziehen.
6) Die Preise für Wiederverkäufer verstehen sich netto ab Werk und Lager, ohne Verpackung, ohne irgendwelche Abzüge, in Euro, wenn nicht anders angegeben. Die Preise für Endverbraucher verstehen sich brutto inkl. MwSt. Sämtliche Nebenkosten, wie z.B. Kosten für Fracht, Versicherung, Ausfuhr, Durchfuhr, Einfuhr und andere Bewilligungen, sowie Beurkundungen gehen zu Lasten des Bestellers. Ebenso hat der Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren und Zöllen zu tragen.
7) Wir behalten uns eine im Verhältnis angemessene Preiserhöhung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der vertragsmäßigen Ablieferung die Lohnsätze oder Materialpreise ändern.

§ 2   Zahlungsbedingungen
1) Erteilte Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart ist, sofort nach Lieferung bzw. im Falle eines Abrufauftrages nach Mitteilung der Lieferbereitschaft bar und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
2) Hat der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Umstände unrichtige Angaben gemacht oder gerät der Käufer nach Auftragserteilung mit anderen Zahlungen gegenüber dem Verkäufer in Verzug oder gehen Eigenakzepte des Käufers zu Protest oder werden sonstige Umstände bekannt, die einen Kredit an den Käufer in Höhe der Auftragssumme gefährdet erscheinen lassen, so ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse zu verlangen und im übrigen die Auslieferung nur Zug um Zug gegen Zahlung vorzunehmen.
3) Der Käufer ist bei Teillieferung zur Zahlung des der jeweiligen Teillieferungen entsprechenden Kaufpreises verpflichtet, sofern die Teillieferungen für ihn auch ohne die aufgrund des Auftrages darüber hinaus geschuldeten Lieferungen voll verwendbar sind.
4) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von seinen Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
5) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist.
6)  Aufrechnungen aufgrund von Forderungen des Käufers sind ausgeschlossen, es sein denn, die Gegenforderung des Käufers wird vom Verkäufer nicht bestritten oder ist rechtskräftig festgestellt.
7) Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung verzögert werden, soweit die Verzögerung nicht unangemessen lang ist.
8) Scheck und Wechsel werden nur erfüllungshalber, nicht an Erfüllungs Statt angenommen.

§ 3   Eigentumsvorbehalt
1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus dem gesamten Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
2) Der Käufer verpflichtet sich, das Vorbehaltseigentum des Verkäufers auch dann entsprechend gegenüber Dritten zu wahren und zu offenbaren wenn die gelieferte Ware nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt ist.
3) Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
4) Der Verkäufer behält sich den Rückgriff auf bereits bezahlte Ware für den Fall vor, daß weitere durchgeführte Warenlieferungen trotz Fristsetzung durch den Käufer nicht bezahlt werden.
5) Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln.
6) Jeder Standortwechsel oder Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.

§ 4   Lieferfrist
1) Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, sämtliche behördliche Genehmigungen, Einfuhr- und Zahlungsbewilligungen vorliegen, die bei Bestellung zur erbringenden Zahlungen und fälligen Sicherheiten geleistet, sowie die wesentlichen technischen Punkte abgeklärt worden sind. Sie gilt als eingehalten, wenn bei ihrem Ablauf die Lieferung im Werk erfolgt ist.
2) Die Lieferung wird angemessen verlängert:
– wenn uns die Angaben, die wir für die Ausführung der Bestellung benötigen, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn sie der Besteller nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht.
– wenn Hindernisse auftreten, die außerhalb unseres Einflußbereiches liegen, wie z.B. bei Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Naturereignissen, Unfällen, usw.
– wenn der Besteller mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen im Verzug ist, insbesondere – wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält.
3) Eine Konventionalstrafe für verspätete Lieferung bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sie kann nur geltend gemacht werden, soweit die Verspätung durch uns verschuldet wurde. Der Anspruch auf Zahlung einer Konventionalstrafe entfällt, wenn dem Besteller auf Aufforderung hin durch Ersatzlieferung ausgeholfen wurde.
4) Die Konventionalstrafe beträgt für jede volle Woche höchstens 1/4%, insgesamt aber nicht mehr als 5%, berechnet auf dem Vertragspreis ohne Nebenkosten des verspäteten Teils der Lieferung. Bei Lieferfristen von über 3 Monaten geben die ersten zwei Wochen der Verspätung keinen Anspruch auf eine Konventionalstrafe.
5) Dem Besteller steht wegen Verspätung der Lieferung kein Anspruch auf Schadenersatz zu, es sei denn, die Verzögerung ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. Ein Recht vom Vertrag zurückzutreten, steht dem Besteller nur zu, wenn er vorher eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen (20 Arbeitstage) gesetzt hat.  
6) Der Besteller hat die Lieferung unverzüglich zu prüfen, und uns eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich bekannt zugeben. Unterläßt er dies, so gilt die Lieferung als genehmigt. Wünscht der Besteller Abnahmeprüfungen, so müssen sie schriftlich vereinbart werden.
7) Für verloren gegangene Sendungen, die unser Haus unversichert verlassen haben (z.B. per Postbrief, oder Post-Warensendung) übernehmen wir keine Haftung.

§ 5   Gewährleistung
1) Die Gewährleistung beträgt 24 Monate; maximal jedoch der gültigen gesetzlichen Frist. Beim Nachweis fehlerhafter Lieferung steht uns wahlweise das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist oder das Recht auf Ersatzlieferung zu.
2) Wir verpflichten uns, auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin, alle Teile, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung innerhalb der Garantiezeit schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach unserer Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
3) Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Mißachtung von Betriebsvorschriften, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, mangelhafter, nicht vom Hersteller ausgeführter Bau- und Montagearbeiten, sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben.
4) Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornimmt. Im Schadensfall ist der Besteller verpflichtet, umgehend geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Schaden so gering als möglich zu halten.
5) Beanstandungen erkennbarer Mängel müssen uns 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung der beanstandeten Ware; soweit diese Maßnahmen die Beanstandungen beseitigen, sind Wandlungs- oder Minderansprüche sowie das Recht zum Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Eine Haftung für jegliche Art von Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen, ausgenommen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
6) Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Besteller über. Wird der Versand verzögert oder unmöglich, aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so wird die Lieferung auf Rechnung des Bestellers gelagert.
7) Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind uns mit dem Auftrag bekanntzugeben. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferungs- oder Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.
8) Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. Auch wenn sie schon von uns abgeschlossen ist, geht sie auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

§ 6   Rücktritt
1) Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände dem Verkäufer ohne grobe Fahrlässigkeit erst nach Vertragsabschluß bekanntgeworden sind. Der Verkäufer hat den Käufer darüber unverzüglich zu benachrichtigen.

§ 7   Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1) Soweit gesetzlich zulässig, ist Rottweil ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten (Amtsgericht Rottweil).
2) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder der Bestellungsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden sind.
3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag  im übrigen verbindlich.

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